Büro Hamburg-Winterhude
Gertigstraße 19
22303 Hamburg
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Zweigstelle Hamburg-Niendorf
Tibarg 35
22459 Hamburg
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Tätigkeitsfelder
Steuerstrafrecht und Selbstanzeigeberatung
Doppelbesteuerung
Finanzgerichtsverfahren
Gesellschaftsrecht
Erbrecht
Interessenschwerpunkte
Jagd- und Waffenrecht
Persönliches
Universität Hamburg
Rechtsanwältin seit 1997
Fachanwältin für Steuerrecht seit 2000
Zulassung beim Hanseatischen OLG seit 2002
Fremdsprachen
Englisch
Französisch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Tätigkeitsfelder
Aussenprüfungen / Betriebsprüfungen
Finanzgerichtsverfahren
Steuerstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Gesellschaftsrecht
Erbrecht
Interessenschwerpunkte
Jagd- und Waffenrecht
Persönliches
Universität Hamburg
Rechtsanwalt seit 1994
Fachanwalt für Steuerrecht seit 1997
Zulassung beim Hanseatischen OLG seit 2000
Fremdsprachen
Englisch
Der Auftrag
Unsere anwaltliche Tätigkeit für Sie beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Erteilung eines Auftrages. Telefonische Auskünfte lassen Sie sich bitte immer per Telefax, E-Mail oder einen Postbrief von uns bestätigen. Der Anwaltsvertrag kann jederzeit beiderseits gekündigt werden, wobei dann für die bisherigen Leistungen entsprechende Kosten anfallen.
Das Erstgespräch
„Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“
Johann Wolfgang von Goethe
Das Gesprochene oder Erinnerte zu besprechen, ist unsichere Basis für rechtliche Beurteilung – jedenfalls dann, wenn Urkunden und Dokumente vorhanden sind.
Bringen Sie daher zum ersten Beratungstermin die für Ihren Fall wesentlichen Schriftstücke mit, insbesondere Steuerbescheide, Einspruchsbescheide, Verträge, Rechnungen, Kündigungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc., soweit für den Fall erforderlich. Nur so kann die gewünschte Auskunft für Sie maßgeschneidert sein.
Grundlagen der Anwaltsvergütung
Mit Beginn der Beratungstätigkeit informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten. Wir rechnen unsere Leistungen regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dazu stellt die Bundesrechtsanwaltskammer ein Infoblatt zur Verfügung.
In Steuersachen verweist § 35 RVG auf die Steuerberatervergütungsverordnung, die für uns bei steuerlichen Standardtätigkeiten gilt.
Erstberatung
Wenn Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail schicken mit dem Anliegen: „Bevor ich einen Termin vereinbare, wollte ich aber erst einmal wissen, ob die Sache überhaupt Aussicht auf Erfolg hat“, beantworten wir Ihnen diese Frage gerne. Aber auch die Antwort auf diese erste Frage nach den Erfolgsaussichten kostet Geld, nach der gesetzlichen Gebührenordnung allerdings für Verbraucher maximal 190 EUR netto. Der Betrag kommt zur Anrechnung, wenn aus der Angelegenheit später ein Mandat wird.
Zeithonorar
In geeigneten Fällen vereinbaren wir ein Zeithonorar auf Basis eines Stundenhonorars, so z.B. in Steuerstrafsachen und anderen zeitintensiven Tätigkeiten, aber auch, wenn der Streitwert nicht ohne weiteres feststellbar ist.
Pauschalhonorar
Pauschalhonorare schlagen wir unseren Mandanten in geeigneten Fällen ebenfalls vor. Ein Pauschalhonorar erfasst die gesamten anwaltlichen Tätigkeiten von der Mandatsannahme über die Anfertigung von Schriftsätzen, die Korrespondenz mit dem Mandanten, die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen bis hin zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.
Erfolgshonorar
Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars – also der besonderen Vergütungsvereinbarung im Falle eines bestimmten Prozessausganges – ist deutschen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Ausnahmefällen gestattet. Sollte diese Möglichkeit für Sie von Interesse sein, beraten wir Sie gern.
Rechtsschutzversicherung
Sie haben grundsätzlich freie Anwaltswahl und müssen sich auf eine Benennung durch Ihren Versicherer nicht verweisen lassen. Wir können ausnahmslos mit allen Rechtsschutzversicherern abrechnen, sofern diese in der jeweiligen Sache Kostendeckung erteilt haben. Sie können uns mit Einholung der Deckungszusage durch Ihren Rechtsschutzversicherer beauftragen. Sie müssen sich dann vor Mandatserteilung nicht mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen.
Wir suchen einen Rechtsanwalt /eine Rechtsanwältin mit Zusatzqualifikation Fachanwalt / Fachanwältin für Steuerrecht, der / die nur halbe Tage arbeiten kann und dennoch selbständig sein möchte.
Wir bieten eine vollständig eingerichtete Kanzlei direkt in der Fußgängerzone am Tibarg-Center. U-Bahn- und Bus- Anschluss sind in unmittelbarer Nähe. Derzeit sind dort eine Rechtsanwältin (Partnerin) in Teilzeit und eine studentische Hilfskraft tätig. Das Büro ist somit zu einigen Zeiten unbesetzt und könnte Ihr neuer Arbeitsplatz sein! Bei Interesse rufen Sie uns bitte unter 040 60436144 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@reuter-partner.de. Wir freuen uns auf Sie!
Referendarinnen und Referendaren mit ausgewiesenem Schwerpunkt im Steuerrecht bieten wir gerne an, ihre Anwaltsstation bei uns zu leisten. Ihre aussagekräfige Bewerbung erwarten wir per E-Mail an info@reuter-partner.de.