Internationales Steuerrecht
Planen Sie im Ausland tätig zu sein, beraten wir Sie gern über die damit verbundenen Steuerfolgen und helfen Ihnen, die für Sie günstigste Lösung zu finden. Sind Sie bereits im Ausland beschäftigt, fertigen wir Ihre Einkommensteuererklärung unter Berücksichtigung der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen.
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Infolge stetig zunehmender Verflechtung der deutschen Wirtschaft und zuletzt durch die Schaffung des EU-Binnenmarktes hat das internationale Steuerrecht eine zentrale Bedeutung erlangt.
Sämtliche Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen – und dazu gehören heute auch kleine und mittlere Betriebe – sind auf internationales Steuermanagement angewiesen.
Aber auch Freiberufler und Arbeitnehmer, die in den europäischen Nachbarstaaten ihrer Berufstätigkeit nachgehen, sind von den Regelungen des internationalen Steuerrechts, insbesondere den Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, ebenso betroffen wie Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.
Barbara Reuter
Fachanwältin für Steuerrecht
Axel Reuter
Fachanwalt für Steuerrecht